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Urteil Betriebskostenvorauszahlungen
Schlagworte
Betriebskostenvorauszahlungen; Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen im Gewerberaummietrecht
Leitsatz
Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet ist.
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