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Urteil Betriebskostenerhöhung bei vereinbarter Bruttomiete
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung bei vereinbarter Bruttomiete
Leitsatz
Eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter berechtigt ist, die Miete einschließlich der Nebenkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen, stellt eine Vereinbarung nach Art. 229 § 3 Abs. 4 EGBGB dar, wonach bei einem Mietverhältnis aus der Zeit vor der Mietrechtsreform und vereinbarter Bruttomiete der Mieter Erhöhungen der Betriebskosten analog § 560 BGB zu tragen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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