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Urteil Betriebskostenabrechnung bei vereinbarter Pauschale
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung bei vereinbarter Pauschale; Sollvorauszahlung; formelle und materielle Unwirksamkeit
Leitsätze
a) Die (vertragswidrige) Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen.
b) Das Gleiche gilt für in der Abrechnung zu hoch oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen oder den Ansatz von Soll- statt Ist-Vorauszahlungen.
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