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Urteil Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut
Schlagworte
Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut
Leitsätze
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört, und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.
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