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Urteil Beseitigungsanspruch


Schlagworte

Beseitigungsanspruch; Rechtswidrigkeit trotz Verjährung

Leitsatz

§ 902 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auf den Beseitigungsanspruch wegen einer Störung in der Ausübung des Grundstückseigentums keine Anwendung (Bestätigung u. a. von Senat, Urteil vom 23. Februar 1973 - V ZR 109/71, BGHZ 60, 235, 238).

Auch nach der Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB bleibt der von dem Störer geschaffene Zustand rechtswidrig; er kann von dem Gestörten daher auf eigene Kosten beseitigt werden.

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