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Urteil Ausübung des Widerrufsrechts
Schlagworte
Ausübung des Widerrufsrechts
Leitsatz
Die gesetzliche Höchstfrist von 30 Jahren zur Ausübung des Widerrufsrechts begrenzt die Ausübung nur in den Fällen, in denen keine Frist vereinbart worden ist. Die Parteien sind nicht gehindert, längere Ausübungsfristen (hier: 99 Jahre) festzulegen; diese treten dann an die Stelle der gesetzlichen Frist.
(Leitsatz der Redaktion)
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