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Urteil Ausgleichsleistung
Schlagworte
Ausgleichsleistung; Anteilseigner; Gesellschaft; Erbe; Familiengesellschaften; Schachtelbeteiligung; Enteignung; Wertminderung; personaler Bezug; Wiedergutmachung; Sozialstaatsprinzip; Gleichbehandlungsgrundsatz
Leitsatz
Anspruchsberechtigt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 AusglLeistG sind auch natürliche Personen, die Anteilseigner einer Gesellschaft waren, welche ihrerseits an der Gesellschaft beteiligt war, deren Vermögen enteignet wurde, sofern der Wert der Anteilsrechte durch die Enteignung gemindert wurde.
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