« zurück zur Suche
Urteil Antragsbefugnis für verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Schlagworte
Antragsbefugnis für verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Leitsätze
1. Die Antragsberechtigung nach § 9 Abs. 1 VwRehaG knüpft ausschließlich an die ursprüngliche Betroffenheit einer natürlichen Person an.
2. § 9 Abs. 1 VwRehaG stellt für die Antragsberechtigung Dritter nicht auf die Beziehungen verwandtschaftlicher oder erbrechtlicher Art oder ein „Näheverhältnis" zum Betroffenen ab; erforderlich ist ein rechtliches Interesse des Dritten an der Rehabilitierung.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat