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Urteil Änderung des Verteilungsschlüssels
Schlagworte
Änderung des Verteilungsschlüssels
Leitsatz
Sind 70 % der Heizkosten nach Verbrauch zu verteilen, werden von den Wärmemessgeräten aber nur 12,83 % des Verbrauchs erfasst, widerspricht ein weiteres Festhalten am Verteilungsschlüssel ordnungsmäßiger Verwaltung.
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