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Urteil Abrechnungspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen


Schlagworte

Abrechnungspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen; Vermietung im eigenen Namen auf Rechnung des Eigentümers; Geschäftsbesorgung; Pflicht zur Vorlage von Mietverträgen; Verjährung des Anspruchs auf Rechnungslegung

Leitsätze

a) Der Geschäftsbesorger, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im eigenen Namen, aber für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, ist nach Ausführung des Auftrags bzw. Beendigung des Vertragsverhältnisses ungeachtet eines sodann bestehenden Wettbewerbsverhältnisses mit dem Eigentümer diesem gegenüber verpflichtet, unter Vorlage der Verträge mit den Mietern über die während der Geschäftsbesorgung vorgenommenen Vermietungen Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen (Fortführung des Senatsurteils vom 8. Februar 2007 - III ZR 148/06, NJW 2007, 1528).

b) Zum Beginn der Verjährung eines solchen Auskunfts- und Rechenschaftslegungsanspruchs.

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