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V ZR 12/95 - Einkommenssteuer; Anrechnung von Kindergeldzahlungen als EinnahmenLeitsatz: 1. Kindergeldzahlungen sind bei der Beurteilung des Gestaltungsmißbrauchs im Zusammenhang mit der Errichtung und Vermietung von Räumen für eine Arztpraxis an den Ehegatten nicht als Einnahmen des vermietenden Ehegatten anrechenbar, mit denen er die Aufwendungen für die Errichtung und Erhaltung der Praxisräume bestreiten kann. 2. Zur Dauer des "überschaubaren Zeitraums" als zeitlicher Rahmen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungskraft des Vermieter-Ehegatten.BFH14.12.1995
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IX R 99/93 - Einkommenssteuer; Erschließungsbeiträge als abziehbarer ErhaltungsaufwandLeitsatz: Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird, weil sich die öffentliche Straße nicht wesentlich von der bisherigen privaten Erschließung unterscheidet.BFH07.11.1995
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IX R 95/93 - Einkommensteuer; Werbungskosten; Erzielung von Einkünften durch Wiederverkauf des erworbenen GundstücksLeitsatz: Zahlt der Erwerber einer Immobilie ein Entgelt dafür, daß sich der Verkäufer verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums, in dem planmäßig nur ein Werbungskostenüberschuß erzielt wird, auf Verlangen des Erwerbers den Verkauf der Immobilie zu einem Betrag zu vermitteln, der dem vom Erwerber aufgewandten Kaufpreis entspricht, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß der Erwerber im Zeitpunkt der Anschaffung noch nicht entschlossen ist, die Immobilie langfristig zur Erzielung von Einkünften zu nutzen.BFH14.02.1995
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IX R 70/94 - Einkommenssteuer; Beteiligung an einem Bauherrenmodell; Rückkaufangebot; VerkaufsgarantieLeitsatz: Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl. II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).BFH24.01.1995
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IX R 5/92 - AfA-Bemessungsgrundlage; Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm BerlinLeitsatz: 1. Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin mindern die AfA-Bemessungsgrundlage nicht bereits im Zeitpunkt des Zuflusses. 2. Die Bescheinigung nach § 14 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BerlinFG kann auch nach Abschluß der begünstigten Modernisierungsmaßnahmen beantragt und erteilt werden.BFH14.02.1995
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IX R 54/93 - Einkommenssteuer; Werbungskostenüberschuss durch Vermietung der übertragenen Eigentumswohnung; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages mit nahem AngehörigenLeitsatz: Zur Frage, ob die Übertragung des Eigentums an einer von zwei Eigentumswohnungen auf einen nahen Angehörigen verbunden mit gleichzeitiger wechselseitiger Vermietung dieser Wohnungen einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstellt.BFH12.09.1995
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IX R 48/92 - Einkommenssteuer; Werbungskosten; Veräußerungsaufwendungen für nicht vermietetes GrundstückLeitsatz: Aufwendungen, die durch die geplante Veräußerung eines bisher vermieteten Grundstücks veranlaßt sind, sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Grundstück tatsächlich nicht veräußert, sondern weiterhin vermietet wird.BFH19.12.1995
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IX R 37/91 - Einkommenssteuer; Nutzungswertbesteuerung; Wirksamkeit des WegfallantragsLeitsatz: Der Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist mit Zugang beim FA wirksam und von diesem Zeitpunkt an unwiderruflich.BFH17.01.1995
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IX R 116/92 - Einkommenssteuer; Herstellungsaufwand; AfA; Absetzung für Abnutzung; Modernisierungsaufwendungen; Instandsetzungsaufwendungen; GebrauchswerterhöhungLeitsatz: 1. Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes, die nicht bereits als sogenannter anschaffungsnaher Herstellungsaufwand zu beurteilen sind, führen nur dann zu (nachträglichen) Herstellungskosten infolge einer wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 HGB), wenn die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus den Gebrauchswert des Hauses insgesamt deutlich erhöhen. Herstellungskosten liegen nicht allein schon deshalb vor, weil Aufwendungen, die für sich genommen als Erhaltungsaufwand zu beurteilen sind, in ungewöhnlicher Höhe zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum anfallen. 2. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die nicht über die zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen, sind in die Beurteilung, ob der Gebrauchswert erhöht wird, nur dann einzubeziehen, wenn sie mit anderen, zu Herstellungskosten führenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen. 3. Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts kann in einer deutlichen Verlängerung der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes begründet sein. Ein deutlicher Anstieg der erzielbaren Miete kann nur insoweit Hinweiszeichen für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert sein, als er auf den zu Herstellungskosten führenden Maßnahmen beruht.BFH09.05.1995
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IV R 60/92 - Einkommenststeuer; Abnutzung für alt; AfA; Arbeitszimmer in gemeinsamen HausLeitsatz: Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehemannes und haben beide Eheleute das Bauvorhaben jeweils zur Hälfte finanziert, kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA in Anspruch nehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl. II 1991, 82). In der Übernahme der laufenden Grundstückskosten durch den Ehemann kann jedoch ein der Ehefrau gewährtes Nutzungsentgelt liegen.BFH09.11.1995