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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 546)

  1. BVerwG 4 B 33.95 - Vorkaufsrecht der Gemeinde; Sanierungssatzung; Zeitraum
    Leitsatz: Ein langer Zeitraum seit der Inkraftsetzung einer Sanierungssatzung stellt allein nicht schon in Frage, daß die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB dem Wohl der Allgemeinheit dienen kann. Bundesrecht steht einer landesrechtlichen Regelung nicht entgegen, wonach Grundstücksangelegenheiten (hier: die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts) in nicht-öffentlicher Sitzung des Gemeinderats zu behandeln sind.
    BVerwG
    15.03.1995
  2. BVerwG 4 B 245.95 - Nachbarklage; Baugenehmigung; Gebäudebegriff; Wohngebäude; Wohnnutzung
    Leitsatz: 1. Kennzeichnend für ein Gebäude im Sinne der Baunutzungsverordnung ist, daß es selbständig benutzbar ist. 2. Einen Verstoß gegen § 13 BauNVO kann ein Nachbar grundsätzlich unabhängig davon abwehren, ob er durch die freiberufliche oder gewerbliche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
    BVerwG
    13.12.1995
  3. 2 BvR 552/91 - Verfassungsbeschwerde; Erbschaftsteuer; Erbrechtsgarantie; Verwandtenerbrecht
    Leitsatz: 1. Entscheidet sich der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer für eine gesonderte Bewertung der zu besteuernden Güter, so muß er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzen und die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten. 2. Der Spielraum für den steuerlichen Zugriff auf den Erwerb von Todes wegen findet seine Grenze dort, wo die Steuerpflicht den Erwerber übermäßig belastet und die ihm zugewachsenen Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt. 3. Die Ausgestaltung und Bemessung der Erbschaftsteuer muß den grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie wahren, zu dem die Testierfreiheit und das Prinzip des Verwandtenerbrechts gehören; sie darf Sinn und Funktion des Erbrechts als Rechtseinrichtung und Individualgrundrecht nicht zunichte oder wertlos machen.
    BVerfG
    22.06.1995
  4. 2 BvR 382/95 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Vorfälligkeitsklausel
    Leitsatz: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn ein Gericht trotz Hinweises eines Verfahrensbeteiligten auf eine rechtliche Streitfrage (hier: Vorfälligkeitsklausel im Mietvertrag) in den Entscheidungsgründen darauf nicht eingeht. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    16.06.1995
  5. 2 BvR 1971/89 - Verfassungsbeschwerde; Fehlbelegungsabgabe; Wohnungsfürsorgewohnung; Beamtenwohnung
    Leitsatz: Die Fehlbelegungsabgabe kann auch für die Wohnungsfürsorgewohnung eines Beamten verlangt werden (Leitsatz der Redaktion).
    BVerfG
    28.12.1995
  6. 2 BvR 1023/94 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; strafrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: Die Rehabilitierungsgerichte verfehlen das gesetzgeberische Ziel der Rehabilitierung, wenn sie sich an die Tatsachenfeststellungen der DDR-Gerichte für gebunden halten.
    BVerfG
    03.05.1995
  7. 2 BvL 37/91 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Gleichbehandlungsgebot; Eigentumsgarantie; Vermögensteuer; Steuersatz; Bemessungsgrundlage; Schutz von Ehe und Familie
    Leitsatz: 1. Bestimmt der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so kann eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Bemessungsgrundlage muß deshalb auf die Ertragsfähigkeit der wirtschaftlichen Einheiten sachgerecht bezogen sein und deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden. 2. Die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Vermögens durch Einkommen- und Vermögensteuer begrenzen den steuerlichen Zugriff auf die Ertragsfähigkeit des Vermögens. An dieser Grenze der Gesamtbelastung des Vermögens haben sich die gleichheitsrechtlich gebotenen Differenzierungen auszurichten. 3. Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. 4. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorbelastung des Vermögens muß der Steuergesetzgeber jedenfalls die wirtschaftliche Grundlage persönlicher Lebensführung gegen eine Sollertragsteuer abschirmen. 5. Soweit Vermögensteuerpflichtige sich innerhalb ihrer Ehe oder Familie auf eine gemeinsame - erhöhte - ökonomische Grundlage individueller Lebensgestaltung einrichten durften, gebietet der Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG, daß der Vermögensteuergesetzgeber die Kontinuität dieses Ehe- und Familiengutes achtet.
    BVerfG
    22.06.1995
  8. 1 BvR 810/93 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Ausreiseverkauf
    Leitsatz: Der Ausschluß der Restitution wegen redlichen Erwerbs genügt den Anforderungen, die der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu beachten hat. Dies gilt auch dann, wenn man einen unredlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 und 3 VermG nicht allein deshalb annimmt, weil der Erwerber Kenntnis von der Zwangslage des Ausreisewilligen hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    29.03.1995
  9. 1 BvR 665/94 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Angehörigennutzung; Rechtsmissbrauch
    Leitsatz: 1. Eine Eigenbedarfskündigung kann darauf gestützt werden, daß die Wohnung der Tochter des Eigentümers zur Verfügung gestellt werden soll, um dort mit ihrem Lebensgefährten eine Familie zu gründen. 2. Eine Konkretisierung des Kinderwunsches durch eine schon vorliegende Schwangerschaft kann nicht verlangt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    20.02.1995
  10. 1 BvR 590/95; 1 BvR 635/95 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Beschränkung auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen
    Leitsatz: Die Beschränkung des restitutionsausschließenden ordentlichen Erwerbs auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen das Gebot der Gleichbehandlung.
    BVerfG
    18.05.1995