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  1. 3 ReMiet 1/95 - Mieterhöhung; befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; Kündigung
    Leitsatz: Das Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1 Satz 3 2. Alternative MHG betrifft nicht den Fall, daß sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis entsprechend einer im Mietvertrag vereinbarten Verlängerungsklausel mangels Kündigung fortsetzt, auch wenn der Verlängerungszeitraum im Mietvertrag auf eine Zeit von mehr als einem Jahr festgesetzt ist (Anschluß an Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.8.1981 - 3 W RE - 66/81 -).
    OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat
    27.11.1995
  2. 1 BvR 1063/95 - Konkludenter Mietvertrag; Mietvertrag durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlung als konkudente Vertragsannahme
    Leitsatz: Ein Mietvertrag kann durch schlüssiges Verhalten dadurch abgeschlossen werden, daß der (neue) Eigentümer den Mieter zur Zahlung des Mietzinses auf sein Konto auffordert. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter dem nicht nachkommt und die Miete auf ein Sperrkonto einzahlt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    27.11.1995
  3. 64 S 484/94 - Mieterhöhung; Baualter; Kappungsgrenze; Dachraumwohnung; Zuschläge; Wohngebiet mit Einzelhandel/Kleingewerbetreibenden; Wohnwertvorteil; Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln
    Leitsatz: 1. Für nach dem 31. Dezember 1980 fertiggestellte Dachraumwohnungen beträgt bei der Mieterhöhung nach § 2 MHG die Kappungsgrenze 30 %. 2. Zur Frage des Einflusses von Fluglärm auf die Höhe der ortsüblichen Miete. 3. Eine Entfernung von 400 bis 450 Meter zu Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfes reicht aus, um das Merkmal "Wohngebiet mit Einzelhandel/Kleingewerbetreibenden" zu erfüllen und einen entsprechenden Zuschlag zu rechtfertigen. 4. Die gleichzeitige Erreichbarkeit von Bus, S- und U-Bahn stellt einen Wohnwertvorteil dar, auch wenn der Fußweg geringfügig länger als 500 Meter ist.
    LG Berlin
    24.11.1995
  4. V ZR 88/95 - Vermögensaufwendung; Arbeitsleistung; Arbeitsaufwand; Vermögensschaden; notwendige Verwendungen; nützliche Verwendungen; Nutzungsherausgabe; Verwendungsersatz; Vindikationslage
    Leitsatz: a) Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen. b) Die tatsächlich erbrachte geldwerte Arbeitsleistung des Besitzers ist eine Vermögensaufwendung. c) Die geldwerte Eigenarbeit darf bei notwendigen Verwendungen ohne Einschränkung und bei nützlichen Verwendungen nach Maßgabe einer noch vorhandenen Wertsteigerung auf den Eigentümer abgewälzt werden. d) Der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ist ebenso ein Vermögensschaden wie die verhinderte geldwerte Arbeitsleistung (teilweise Aufgabe von BGHZ 69, 34).
    BGH
    24.11.1995
  5. V ZR 234/94 - Kaufvertrag; Übergabe des verkauften Grundstücks
    Leitsatz: Unter Übergabe im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Regelfall die Übertragung des unmittelbaren Besitzes zu verstehen.
    BGH
    24.11.1995
  6. V ZR 174/94 - Verjährung nach gerichtlicher Leistungsbestimmung
    Leitsatz: Die Verjährung eines Anspruchs, der von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängt, beginnt nicht vor seiner Bestimmung durch Urteil.
    BGH
    24.11.1995
  7. V ZR 164/94 - Grundstückskaufvertrag; preisrechtliche Genehmigung des (Stopp-) Kaufpreises; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: a) Ist der bei einem DDR Grundstücksgeschäft vereinbarte (Stopp-) Kaufpreis preisrechtlich genehmigt worden, kommt Nichtigkeit des Vertrages wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Preis und Leistung nicht in Betracht (Fortführung zum Urteil vom 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249). b) Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einem vor der Wende abgeschlossenen und erfüllten DDR Grundstücksgeschäft kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn auch durch den Wegfall des Nutzungsrechtes einer LPG die verkaufte Ackerfläche eine außergewöhnliche Wertsteigerung (noch vor der Wiedervereinigung) erfährt.
    BGH
    24.11.1995
  8. 61 T 73/95 - kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Duldungsanspruch aus § 541 b BGB
    Leitsatz: Der gemäß § 541 b Abs. 1 duldungspflichtige Mieter kann den Zutritt zur Wohnung und die Modernisierungsarbeiten nicht wegen ihm gegen den Vermieter aus dem Mietverhältnis zustehender Gegenansprüche verweigern.
    LG Berlin
    23.11.1995
  9. 5* C 431/95 - Schuldrechtsanpassung; Kündigungsschutz; Vorrang der individuellen Kündigungsvereinbarung in ZGB-Vertrag
    Leitsatz: 1. Die Individualvereinbarung in einem Vertrag i. S. § 312 ZGB ist trotz Verstoßes gegen § 312 Abs. 2 Satz 1, Befristungsverbot, wirksam, wenn sie nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Beteiligten führt. 2. Die Individualvereinbarung, wonach der Eigentümer berechtigt ist, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn sich die politischen Verhältnisse Deutschlands ändern, stellt keine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar. 3. Diese Individualvereinbarung hat nach § 6 Abs. 2 Satz 2 SchuldR-AnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des SchuldRAnpG.
    AG Bernau
    23.11.1995
  10. IX ZR 213/94 - Notarhaftung; Grundbucheinsicht durch Hilfspersonen
    Leitsatz: Der Notar haftet für das Verschulden von Hilfspersonen bei der Grundbucheinsicht wie für eigenes.
    BGH
    23.11.1995