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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 546)

  1. BVerwG 7 C 42.94 - Umwandlung ehemals volkseigener Betriebe; Wirtschaftseinheiten; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Bodenreformgrundstück; entschädigungslose Enteignung: Verwaltungsvermögen; Restitutionsvermögen
    Leitsatz: "Galopprennbahn Hoppegarten" Von der gesetzlichen Umwandlung ehemals volkseigener Betriebe in Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 2 TreuhG) waren nur solche Wirtschaftseinheiten im Sinne des § 1 Abs. 4 TreuhG ausgenommen, die die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 TreuhG erfüllten. Der öffentlichen Restitution unterliegt kein Vermögen, das eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ihr Rechtsvorgänger durch entschädigungslose Enteignung Privater im Rahmen der Bodenreform erlangt hatte.
    BVerwG
    30.11.1995
  2. BVerwG 7 C 69.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Bodenreformenteignung; Revisionsfall
    Leitsatz: Eine im Zuge der Bodenreform erfolgte und tatsächlich abgeschlossene Enteignung führt auch dann zum Restitutionsausschluß (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG), wenn später das Vorliegen eines "Revisionsfalles" erwogen wurde, eine Rückgabe des enteigneten Vermögenswertes indessen nicht erfolgte.
    BVerwG
    30.11.1995
  3. BVerwG 7 C 55.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Baumaßnahme; Umbauten; Gemeingebrauch
    Leitsatz: 1. Ein baulicher Aufwand ist erheblich im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG, wenn eine vergleichende Beurteilung ergibt, daß die beanspruchte Sache infolge der Baumaßnahme nach der Verkehrsanschauung nicht mehr dieselbe ist (qualitativer Maßstab). Beurteilungsgesichtspunkte sind Kosten, Art und Umfang der Baumaßnahme sowie die durch die bewirkten Veränderungen im Erscheinungsbild des Gebäudes. 2. Der Begriff Gemeingebrauch i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG deckt sich mit dem des öffentlichen Sachenrechts. 3. § 5 Abs. 1 VermG regelt in Konkretisierung des allgemeinen Ausschlußtatbestandes des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG für seinen Anwendungsbereich abschließend die Voraussetzungen, unter denen die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden ausgeschlossen ist.
    BVerwG
    30.11.1995
  4. V ZB 16/95 - Wohngeldvorschuss; Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
    Leitsatz: Der ausgeschiedene Wohnungseigentümer haftet auch nach einer nach seinem Ausscheiden beschlossenen Jahresabrechnung den anderen Wohnungseigentümern weiter aus dem Wirtschaftsplan für die Wohngeldvorschüsse, welche während des Zeitraums, als er Wohnungseigentümer war, fällig geworden sind.
    BGH
    30.11.1995
  5. III ZB 34/95 - Rechtswegzuständigkeit für Mietherausgabeanspruch des Berechtigten gegen den ehemaligen Eigentümer bzw. den Grundstücksverwalter
    Leitsatz: Für die Ansprüche auf Aushändigung der eingezogenen Mieten, die der Berechtigte nach Abschluß des Restitutionsverfahrens aufgrund seines zurückerworbenen Eigentums an einem Grundstück gegen den ehemaligen Eigentümer bzw. den Grundstücksverwalter geltend macht, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
    BGH
    30.11.1995
  6. XII ZR 230/94 - Teileigentumsvermietung; Mietvertragskündigung; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentum; Auflösung des Mietverhältnisses: Kündigungsgrund
    Leitsatz: Es gehört zum Risikobereich des Vermieters, daß die Vermietung von Teileigentum mit der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist. Wurde ihm gemäß § 15 Abs. 3 WEG die Vermietung untersagt, kann er sich in der Regel nicht deswegen durch Kündigung aus wichtigem Grund von dem Mietverhältnis lösen.
    BGH
    29.11.1995
  7. VIII ZR 281/94 - Vertragsauslegung
    Leitsatz: Zur Auslegung eines Vertrages nach DDR Recht.
    BGH
    29.11.1995
  8. 64 S 220/95 - Schadensersatz wegen Schlechtausführung von Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen; Fristen; Vermutung; Untergrund; Kostenvoranschlag; Mehrwertsteuer; Schadensberechnung; Gutachterkosten; Privatgutachten; Quotenklausel; Übernahmeklausel; Abgeltungsanspruch; Wohnungsübergabeprotokoll
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz wegen schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen nicht darauf berufen, daß der bearbeitete Untergrund schlecht war. 2. Sind die für die Ausführung von Schönheitsreparaturen üblichen Fristen bereits abgelaufen, muß der Mieter die sich daraus ergebende Vermutung für die Notwendigkeit der Arbeiten entkräften. 3. Für die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses sind in der Regel zwei Monate anzusetzen. 4. Der Vermieter, der den Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag berechnet, hat auch Anspruch auf die darauf entfallende Mehrwertsteuer. 5. Die Kosten eines von dem Vermieter mit der Besichtigung und der Feststellung der Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen beauftragten Privatgutachters sind ebenfalls ersatzfähig, jedoch nur insoweit, als sich Schadensersatzansprüche des Vermieters als begründet erweisen. 6. Die formularmäßige Klausel, wonach der Mieter je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu tragen hat (sog. Quotenklausel), ist dann insgesamt unwirksam, wenn sie einen Abgeltungsanspruch von 100 % für den Fall vorsieht, daß die Schönheitsreparaturen länger als fünf Jahre zurückliegen. 7. Die formularmäßige Bestätigung in einem Wohnraummietvertrag, daß sich die Wohnung in einem zum Wohnen geeigneten Zustand befindet und daß Zubehör und Ausstattung unbeschädigt und gebrauchsfähig sind, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.
    LG Berlin
    28.11.1995
  9. 62 S 263/95 - Orientierungshilfe; Berliner Mietspiegel; Zusatzmerkmal; Wohngebäude in Gebieten mit Einzelhandel; Einzelhandelsgebiet; Buttomietumwandlung
    Leitsatz: 1. Die Orientierungshilfe zum Mietspiegel kann auch für Neubauwohnungen herangezogen werden, wenn es um Merkmale geht, die dort nicht üblich sind. 2. Gegen den Zuschlag "Gebiet mit Einzelhandel" bestehen keine Bedenken. 3. Zur Umrechnung in eine Nettomiete sind die konkreten Betriebskosten von den Mietspiegelwerten abzuziehen.
    LG Berlin
    27.11.1995
  10. 67 S 293/95 - Mieterhöhung; nicht zu vertretende Maßnahme; Stadtgasumstellung; Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: Der Austausch eines Gasgerätes infolge der Umstellung von Stadtgas auf Erdgas ist als eine vom Vermieter nicht zu vertretende bauliche Änderung anzusehen, die einen Zuschlag nach § 3 MHG rechtfertigt.
    LG Berlin
    27.11.1995