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Urteil Wahlrecht
Schlagworte
Wahlrecht; Kündigungsgrund; Sonderkündigungsrecht; Einliegerwohnung
Leitsatz
Die Kündigungen des Wohnungsmietvertrages aus berechtigtem Interesse (§ 564 b Abs. 1 und 2 BGB) können nicht neben der Sonderkündigung der Einliegerwohnung gem. § 564 b Abs. 4 BGB ausgeübt werden.
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