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Urteil Vertreter des unbekannten Alteigentümers
Schlagworte
Vertreter des unbekannten Alteigentümers; Genehmigungszuständigkeit
Leitsatz
Für eine Genehmigung nach § 11 b Abs. 1 Satz 5 VermG ist nicht das Vormundschaftsgericht, sondern die Verwaltungsbehörde zuständig.
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