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Urteil Vermieterwechsel
Schlagworte
Vermieterwechsel; Gesellschaftereintritt
Leitsatz
Wer als weiterer Gesellschafter in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintritt, wird auch bei entsprechender Eintragung im Grundbuch nicht Partei eines mit den ursprünglichen Gesellschaftern bestehenden Mietverhältnisses.
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