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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Gesetzesauslegung; Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze
Leitsatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Auslegung des § 2 MHG, wonach die höhere Kappungsgrenze von 30 % gilt, wenn der Mietzins von vor drei Jahren (und nicht der zuletzt geschuldete) 8 DM pro Quadratmeter nicht übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)
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