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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Restitutionsverzögerung
Leitsätze (der Redaktion)
1. Der Nachteil des Verlustes eines Grundstückes wiegt schwerer als die Beeinträchtigung des Restitutionsberechtigten infolge des Erlasses einer einstweiligen Anordnung.
2. Gleichwohl kommt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung dann nicht in Betracht, wenn sie zu einer generellen Verzögerung der Rückerstattung in den neuen Bundesländern führen würde.
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