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Urteil Unzulässigkeit einer Ladenmarkise


Schlagworte

Unzulässigkeit einer Ladenmarkise

Leitsatz

Die eigenmächtige Anbringung einer Ladenmarkise stellt eine unzulässige bauliche Veränderung dar, die ein Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen braucht, zumal wenn durch den Geschäftsbetrieb auf der Straße die Sicht auf sein Praxisschild verschlechtert wird.

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