« zurück zur Suche
Urteil Tierhaltungsklausel
Schlagworte
Tierhaltungsklausel; Zustimmungsvorbehalt; Hundehaltung; Unterlassungsanspruch
Leitsatz
1. Folgende Klausel im Mietvertrag ist wirksam: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters".
2. Ein davon abweichendes Urteil des Amtsgerichts kann auch dann mit der Berufung angefochten werden, wenn die Beschwerdesumme nicht erreicht wird.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat