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Urteil Tierhaltungsklausel


Schlagworte

Tierhaltungsklausel; Zustimmungsvorbehalt; Hundehaltung; Unterlassungsanspruch

Leitsatz

1. Folgende Klausel im Mietvertrag ist wirksam: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters".

2. Ein davon abweichendes Urteil des Amtsgerichts kann auch dann mit der Berufung angefochten werden, wenn die Beschwerdesumme nicht erreicht wird.

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