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Urteil Suizid
Schlagworte
Suizid; Kündigung; Vertragsfortsetzung; Mietvertrag; Fortsetzung; Härtegrund
Leitsatz
Bei einer psychischen Ausnahmesituation des Mieters, insbesondere der Gefahr appellativer Suizidhandlungen, ist die Fortsetzung des Mietvertrages auf bestimmte Zeit gerechtfertigt.
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