« zurück zur Suche

Urteil Schönheitsreparaturen als Vermieterpflicht


Schlagworte

Schönheitsreparaturen als Vermieterpflicht; Verwirkung

Leitsätze

1. Haben die Mietvertragsparteien keine Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen getroffen, ist der Vermieter verpflichtet, diese turnusmäßig durchzuführen.

2. Das Recht des Mieters, vom Vermieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu verlangen, kann jedoch entfallen, wenn er längere Zeit diesen Anspruch nicht geltend macht.

3. Der Anspruch des Mieters auf Ausführung der Schönheitsreparaturen ist verwirkt, wenn er diese von dem Vermieter 40 Jahre lang nicht verlangt.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.