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Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; malermäßige Instandhaltung; Ost-Mietverträge; Neue Bundesländer; Beitrittsgebiet; Schadenersatz
Leitsatz
Der Begriff "malermäßige Instandsetzung" nach § 104 ZGB ist mit Schönheitsreparaturen nach § 28 Abs. 4 II. BV identisch.
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