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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Machtmissbrauch; Manipulation; entschädigungslose Enteignung Baulandenteignung; Aufbauenteignung
Leitsatz
Eine nach Maßgabe des Baulandgesetzes und der Eigenheimverordnung erfolgte Enteignung stellt nicht schon deshalb eine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar, weil der Bauwillige selbst den Anstoß zur Durchführung des Enteignungsverfahrens gegeben hat.
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