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Urteil Restitutionsbescheid


Schlagworte

Restitutionsbescheid; Anfechtung durch schuldrechtlichen Nutzungsrechtsinhaber; Bindungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheids für Restitutionsverfahren

Leitsätze

Der Inhaber eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts ist regelmäßig nicht zur Anfechtung eines den genutzten Vermögenswert betreffenden Restitutionsbescheids berechtigt. Das gilt auch in den Fällen des Restitutionsausschlusses nach § 5 Abs. 1 VermG.

Der Vermögenszuordnungsbescheid stellt auch für das Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz die Eigentumsverhältnisse und damit die Verfügungsberechtigung an dem zu restituierenden Vermögenswert klar.

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