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Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Rückgabe der Wohnung; Briefkasteneinwurf von Wohnungsschlüsseln
Leitsätze
1. Der Einwurf von Wohnungsschlüsseln in den Briefkasten des Vermieters reicht grundsätzlich für eine Wohnungsübergabe nicht aus.
2. Wer Eigentum an beweglichen Sachen (hier: zurückgelassene Möbel) aufgeben möchte, kann dies nicht zu Lasten eines Dritten tun.
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