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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungspflicht; Sammelheizung; allgemein üblicher Zustand
Leitsatz
Im Westteil von Berlin ist auch bei Altbauwohnungen die Ausstattung mit einer Sammelheizung allgemein üblich, so daß der nachträgliche Einbau einer Zentralheizung vom Mieter grundsätzlich zu dulden ist.
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