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Urteil Mietzuschlag
Schlagworte
Mietzuschlag; Teilgewerbezuschlag; Gewerbeausübung
Leitsatz
Bei einer vertraglich vereinbarten teilgewerblichen Nutzung schuldet der Mieter den Teilgewerbezuschlag ohne Rücksicht darauf, ob er die ihm zustehenden Gebrauchsrechte tatsächlich ausübt.
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