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Urteil Mietvertragsabschluss
Schlagworte
Mietvertragsabschluss; Hausverwalter; Besitzrecht; Besitzstörung
Leitsatz
Vermietet der Hausverwalter im eigenen Namen, kann sich der Mieter gegenüber dem Herausgabeverlangen des Eigentümers nicht auf ein Besitzrecht berufen.
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