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Urteil Mietvertragsabschluss
Schlagworte
Mietvertragsabschluss; Hausverwaltung; Versehen bei Angabe des Vermieters
Leitsatz
Auch wenn versehentlich die Hausverwaltung die Wohnung nicht im Namen der Eigentümerin, sondern einer anderen Gesellschaft vermietet, wird die im Vertrag angegebene Gesellschaft Vermieterin.
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