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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Gewerbezuschlag
Leitsatz
Der Vermieter kann einen Gewerbezuschlag nicht einseitig erhöhen; er hat nur Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung auf einen einheitlichen ortsüblichen Mietzins nach § 2 MHG.
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