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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Minderungsausschluss; vorbehaltlose Gebrauchsfortsetzung
Leitsatz
Setzt der Mieter trotz Mangelkenntnis den Gebrauch der Mietsache über längere Zeit fort und zahlt den Mietzins vorbehaltlos, verliert er seine Mietminderungsrechte.
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