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Urteil LPG-Zwischenbetrieb


Schlagworte

LPG-Zwischenbetrieb; Grundstückserwerb als Volkseigentum; Grundbuchberichtigungsanspruch; Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt; Ausgleichsanspruch auf Erstattung des aufgewendeten Kaufpreises

Leitsätze

1. Hat eine von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Volkseigenen Gütern gegründete Zwischenbetriebliche Einrichtung ein Grundstück aufgrund eines Kaufvertrags zugunsten des Eigentums des Volkes erworben, so stehen der Zwischenbetrieblichen Einrichtung keine Ansprüche auf Berichtigung des Grundbuches, auf Übertragung des Grundstückseigentums oder auf Herausgabe des Verkaufserlöses gegen die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zu.

2. Die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist befugt, über das Grundstück zu verfügen, die Verwertung vorzunehmen und sich den Verwertungserlös anzueignen.

3. Hat die Zwischenbetriebliche Einrichtung den Kaufpreis für das Grundstück aus selbsterwirtschafteten Mitteln aufgebracht, so kommt ein auf § 242 BGB gestützter Ausgleichsanspruch eigener Art - etwa auf Erstattung des aufgewendeten Kaufpreises - in Betracht.

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