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Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch; Angemessenheit der Barabfindung; Eigenkapitalermittlung nach Verkehrswert
Leitsätze
a) Ein Barabfindungsangebot muß nicht konkret berechnet, wohl aber so gefaßt sein, daß das Mitglied die ihn betreffende Leistung ermitteln kann.
b) Eine Barabfindung ist nur dann angemessen, wenn sie den Anspruch nach § 44 Abs. 1 LwAnpG nicht unterschreitet.
c) Das aufgrund der Bilanz zu ermittelnde Eigenkapital ist nicht der nach den Buchwerten ermittelte Bilanzwert, sondern der tatsächliche Verkehrswert aller Vermögensgegenstände (zu c: Leitsatz der Redaktion).
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