Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch bei Ausscheiden vor dem Zusammenschluss der LPG Typ I mit einer LPG Typ III; Berücksichtigung von Bodenreformland bei der Berechnung des Anteils am Fondsvermögen
Leitsätze
a) Der Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG steht auch dem Mitglied zu, das noch vor dem Zusammenschluß der LPG Typ I mit einer LPG Typ III ausgeschieden ist.
b) Bei der Berechnung des dem Mitglied zustehenden Anteils am Fondsvermögen der LPG Typ I kann die Fläche von Bodenreformland auch dann berücksichtigt werden, wenn das Mitglied auf diese Fläche bei seinem Ausscheiden verzichtet hat.
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