« zurück zur Suche
Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Vertragsverletzung; Änderung der teilgewerblichen Nutzung
Leitsatz
1. Eine im Mietvertrag vorgesehene teilgewerbliche Nutzung darf der Mieter nicht einseitig ändern.
2. Auch wenn der Umfang der gewerblichen Nutzung (hier: zwei Räume der Wohnung) dabei nicht verändert wird, liegt ein vertragswidriger Gebrauch vor, der eine Kündigung rechtfertigen kann.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat