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Urteil Kostenmiete
Schlagworte
Kostenmiete; Änderung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Leitsatz
Ein Hausverwalter handelt ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 4 WoBindG, wenn er trotz Änderung der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Verringerung der Kostenmiete die höhere Grundmiete weiter entgegennimmt. (Leitsatz der Redaktion)
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