Urteil Kommunale Wohnungsverwaltung
Schlagworte
Kommunale Wohnungsverwaltung; Mietvertragsabschluss; staatlicher Verwalter; Unterlassungsgebot
Leitsätze
1. Eine nach der Verordnung vom 1. März 1990 in eine GmbH umgewandelte frühere Kommunale Wohnungsverwaltung war nach der Umwandlung zum Abschluß von Mietverträgen berechtigt.
2. Der staatliche Verwalter durfte sowohl im eigenen wie im fremden Namen vermieten.
3. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Gebot, ohne Zustimmung des Eigentümers keine langfristigen Verträge abzuschließen, machte den Vertrag nicht unwirksam.
4. Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB bei den Mieter begünstigenden Konditionen. (Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?