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Urteil Instandsetzung
Schlagworte
Instandsetzung; Duldungspflicht; Wohnnutzung; Gasanschluss; Gasherdaustausch; Gasleitung
Leitsatz
Der Vermieter darf auch dann den mitvermieteten Gasherd durch einen Elektroherd austauschen und die marode Gasleitung stillegen, wenn der Mieter (als einziger im Haus) eine Gasetagenheizung eingebaut oder vom Vormieter übernommen hat.
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