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Urteil Heizkostenguthaben
Schlagworte
Heizkostenguthaben; Vermieterwechsel
Leitsatz
Veräußert der Vermieter nach dem Ende der Heizperiode das Grundstück, ist ein Anspruch auf ein Heizkostenguthaben gegen den bisherigen Eigentümer geltend zu machen, auch wenn erst der Erwerber über die Heizkosten abgerechnet hat.
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