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Urteil Heizkostenguthaben
Schlagworte
Heizkostenguthaben; Betriebskostennachforderung; Aufrechnung; Treuhandverhältnis
Leitsatz
Gegen einen Anspruch des Mieters auf Auszahlung eines Heizkostenguthabens kann der Vermieter auch nicht eine Forderung auf Nachzahlung von (kalten) Betriebskosten aufrechnen.
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