Urteil Genehmigungsvorbehalt
Schlagworte
Genehmigungsvorbehalt; Zustimmungsvorbehalt; Eintragungsersuchen; Anfechtung; Prüfungsumfang; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Globalentschädigung; zwischenstaatliche Vereinbarung
Leitsätze
1. Wird ein gemäß § 11 c Satz 3 VermG vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen an das Grundbuchamt gerichtetes Ersuchen angefochten, so ist im nachfolgenden Klageverfahren abschließend und nicht nur kraft "summarischer Prüfung" darüber zu befinden, ob die für die Aufrechterhaltung des Ersuchens erforderlichen Voraussetzungen des § 11 c Satz 1 VermG vorliegen.
2. Ein vermögensrechtlicher Anspruch kann im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG auch dann seitens der Deutschen Demokratischen Republik durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung geregelt worden sein, wenn die Partner der Vereinbarung unbeschadet eines bestehenden Dissenses über deren Reichweite sich auf eine Globalentschädigung geeinigt haben, die dem Partner der DDR die Gewährung einer Entschädigung für den Vermögenswert ermöglichen sollte und auch tatsächlich ermöglicht.
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