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Urteil Erwerber
Schlagworte
Erwerber; Wohnungseigentum; Sondereigentümer; Vermieter; Rechtsnachfolge; Aktivlegitimation; Kündigung
Leitsatz
Der Erwerber der gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung ist als Sondereigentümer alleiniger Vermieter in Rechtsnachfolge des früheren vermietenden Grundstückseigentümers.
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