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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Abrechnungsfrist
Leitsatz
Der Mieter einer preisfreien Wohnung hat einen Anspruch auf Abrechnung der Betriebskosten in angemessener Zeit nach Beendigung der Abrechnungsperiode, im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten.
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