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Urteil Beseitigungsanspruch
Schlagworte
Beseitigungsanspruch; Garagenaufstockung; Abstandsprivileg
Leitsatz
Entfällt durch Aufstockung einer Garage das Abstandsprivileg (Wandhöhe bis zu 3 m), kann der Nachbar nach § 6 BauO Bln. Beseitigung verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
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