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Urteil Berechtigter
Schlagworte
Berechtigter; Auskunftsanspruch
Leitsatz
Vor einer amtlichen Mitteilung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen an den Verfügungsberechtigten über die Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides ist ein Antragsteller nicht berechtigt, unmittelbar von dem Verfügungsberechtigten Auskünfte über dessen Grundstücksverwaltung zu verlangen.
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