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Urteil Befristung
Schlagworte
Befristung; Mietvertrag; Formularmietvertrag; Unklarheit; Ordentliche Kündigung
Leitsatz
Ist im Formularmietvertrag eine Befristung vorgesehen und enthält der Vertrag keinen Bezug zwischen dieser Klausel und der weiteren Klausel, welche Kündigungsfristen benennt, so ist hinsichtlich der Befristung und dem Ausschluß der ordentlichen Kündigung keine Unklarheit gegeben. Die Kammer in der jetzigen Besetzung hält an ihrer Rechtsprechung - 1 S 37/92 - (WM 1994, 430) nicht mehr fest.
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