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Urteil Befristetes Mietverhältnis
Schlagworte
Befristetes Mietverhältnis; Befristungsgrund; Fortsetzungsverlangen; Räumungsprozess
Leitsätze
1. Der Mieter kann die Fortsetzung eines befristeten Mietverhältnisses verlangen, wenn bei Vertragsabschluß die Befristung nur mit dem Zusatz "wegen Eigenbedarfs" erläutert wird.
2. Im Räumungsprozeß kann das Fortsetzungsverlangen als Einwendung geltend gemacht werden; eine Widerklage ist nicht erforderlich.
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