Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Zwangsverkauf; Ausreiseverkauf; treuhänderischer Erwerb
Leitsätze
Der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG setzt voraus, daß die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen läßt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen. Hat im Falle des Zwangsverkaufs eines Eigenheims zum Erhalt der Ausreisegenehmigung der Käufer das Eigentum nur treuhänderisch bis zu einer Änderung der politischen Verhältnisse in der DDR erworben, kann er sich nicht auf den Schutz des redlichen Erwerbs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG berufen. Das Vermögensgesetz schließt zivilrechtliche Herausgabeansprüche aus, die sich aus der Unwirksamkeit eines derartigen treuhänderischen Kaufs ergeben können (entgegen BGH, DtZ 1993, 249 = DB 1993, 1462).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?